
vergütungsbericht
1 Grundlagen des Vergütungssystems
1.1 Verwaltungsrat
Auf Vorschlag des Vergütungsausschusses bestimmt der Verwaltungsrat über die Höhe der Entschädigung seiner Mitglieder unter Berücksichtigung der Markt- und Branchenüblichkeit nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung einmal im Jahr an seiner zum Jahresende stattfindenden Sitzung. Die Vergleichsgruppe umfasst Unternehmen vergleichbarer Grösse in der Automobilindustrie, die in den wichtigsten Märkten mit eigenen Fabrikationsstätten tätig sind. Bei Bedarf werden vom Vergütungsausschuss externe Berater beigezogen. Die Vergütung basiert auf vertraglichen Vereinbarungen.
1.2 Geschäftsleitung
Über alle Entschädigungsbestandteile des CEO entscheidet der Vergütungsausschuss nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarung. Für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung entscheidet der Vergütungsausschuss auf Vorschlag des CEO nach Massgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Der Verwaltungsrat wird hierüber an seiner ordentlichen Sitzung zum Jahresende in Kenntnis gesetzt. Für die Ausgestaltung der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme der Geschäftsleitung werden bei Bedarf externe Berater hinzugezogen.
Feintool beauftragt im zwei- bis dreijährigen Rhythmus ein externes Beratungsunternehmen, die Vergütung der Geschäftsleitung im Vergleich zum externen Arbeitsmarkt zu überprüfen. Die Vergleichsgruppe umfasst international tätige Industrieunternehmen ähnlicher Struktur und Grösse mit Fokus auf Automobilzulieferer sowie Anlagen- und Maschinenbau. Der Vergleich beinhaltet die Grund-, Gesamt- und Direktvergütung sowie ausgewählte Lohnnebenleistungen (berufliche Vorsorge, Geschäftswagen und Pauschalspesen).
2 Elemente des Vergütungssystems
2.1 Verwaltungsrat
Die Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht aus einer fixen Komponente sowie aus einer Spesenpauschale und einem Sitzungsgeld. Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse werden zusätzlich mit einer fixen Komponente und einem Sitzungsgeld vergütet. Finden Sitzungen des Verwaltungsrats und der verschiedenen Ausschüsse in unmittelbarer zeitlicher Folge statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal ausgerichtet.
Die Entschädigung des Präsidenten des Verwaltungsrats orientiert sich zum einen an einer fest vereinbarten Gehaltskomponente (Fixum). In Abhängigkeit nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens erhält er zudem Gratisaktien der Feintool International Holding AG. Diese sind für fünf Jahre gesperrt.
2.2 Geschäftsleitung
Die Entschädigung der Geschäftsleitung orientiert sich zum einen an einer fest vereinbarten Gehaltskomponente (Fixum). Zum anderen richtet sich die Entschädigung direkt nach Zielerreichung und Leistung des jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens (Variable). Der leistungsabhängige Bonus wird auf Basis der operativen Ergebnisse (EBIT) und anhand des Erreichungsgrades der einmal jährlich vereinbarten persönlichen Ziele festgelegt. Das Verhältnis operative/persönliche Ziele beträgt ca. 70/30 und ist für alle Geschäftsleitungsmitglieder ausser dem CEO annähernd gleich. Der Bonus des CEO bemisst sich zu 100 % am EBIT der Feintool-Gruppe. Die variable Vergütung beträgt bei den Geschäftsleitungsmitgliedern zwischen 30 % und 70 % des fixen Lohnbestandteils. Die aktuellen Bonuszahlungen 2019 spiegeln das Geschäftsergebnis des Berichtsjahres.
Einen Teil der fixen Vergütung erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder in Form von Aktien, welche gestaffelt bis zu vier Jahren gesperrt sind. Details regelt das vom Verwaltungsrat 2005 verabschiedete Reglement „Reglement für die Abgabe von Mitarbeiteraktien und -optionen an Mitglieder des Verwaltungsrats und oberste Führungskräfte“. Daneben erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder landesübliche fringe benefits (Geschäftswagen, Risiko- und Altersvorsorge, Beletage, freiwillige Versicherung).
3 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
In der Vergütungsperiode wurden die folgenden Vergütungen geleistet. Diese Angaben beziehen sich auf die Zeitperiode 1. Januar bis 31. Dezember. 1)
1) Die Vergütungen des Verwaltungsrats werden grundsätzlich für die Periode zwischen der ordentlichen Generalversammlung, an welcher das einzelne Mitglied gewählt wird, bis zur folgenden ordentlichen Generalversammlung festgelegt. In diesem Bericht wird die Vergütung auf das Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) bezogen und entsprechend abgegrenzt.
2) Fixes Honorar inkl. Sitzungsgelder.
3) Zuteilung einer vorbestimmten Anzahl Aktien. Sie haben eine Sperrfrist von 5 Jahren. Die Bewertung entspricht dem Kurswert im Zeitpunkt der Zuteilung. Der steuerliche Wert der Aktien beträgt CHF 222 683 (Vorjahr CHF 278 728). Er beinhaltet den Abschlag für die Sperrfrist.
4) Durch den Arbeitgeber entrichtete Leistungen an die AHV/IV sowie an die berufliche Vorsorge.
5) Das fix Gehalt für 2019 enthält CHF 30 000 für Strategie Beratung.
6) Die Generalversammlung vom 24. April 2018 wählte Norbert Indlekofer in den Verwaltungsrat. Die Entschädigung bezieht sich auf die Periode vom 24. April 2018 bis 31. Dezember 2018.
7) Die ehemaligen Verwaltungsräte Dr. Rolf-Dieter Kempis und Dr. Thomas Muhr verzichteten am 24. April 2018 auf eine weitere Kandidatur. Die Entschädigung bezieht sich auf die Periode vom 1. Januar 2018 bis 23. April 2018.
Dem Verwaltungsratspräsidenten wird jeweils im Umfang der Quellensteuer für die Aktien ein Darlehen gewährt, welches im gleichen Jahr linear mit dem fixen Gehalt verrechnet wird. Zum Jahresende bestehen keine Darlehen. Mit vorstehender Ausnahme wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats in den Berichtsjahren weder Sicherheiten noch Darlehen gewährt. Die höchste Entschädigung entsprach derjenigen von Knut Zimmer, CEO (Vorjahr: Knut Zimmer, CEO).
3.2 Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung gemäss VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften) von Feintool besteht aus den Funktionen des CEO und CFO.
1) Vertraglich vereinbartes Gehalt (ohne steuerlich akzeptierte Pauschalspesenentschädigungen).
2) Bonus gemäss einzelarbeitsvertraglichen, individuellen Vereinbarungen. Die Auszahlung erfolgt jeweils im neuen Geschäftsjahr.
3) Fixer Anspruch in Franken. Die Entschädigung erfolgt in Aktien. Die Anzahl bemisst sich nach dem Durchschnittskurs der zwei vorangegangenen Monaten vor der Zuteilung. Sie haben eine gestaffelte Sperrfrist zwischen 1 und 4 Jahren. Die Auszahlung erfolgt jeweils im August/Dezember. Der steuerliche Wert der Aktien beträgt, den Abschlag für die Sperrfrist beinhaltend, bei K. Zimmer im Geschäftsjahr CHF 103 903 (Vorjahr CHF 103 914) und bei Thomas F. Bögli im Geschäftsjahr CHF 134 209 (Vorjahr CHF 30 263).
4) Gewährung von Firmenfahrzeugen und Ähnlichem.
5) Durch den Arbeitgeber entrichtete Leistungen an die AHV/IV sowie an die berufliche Vorsorge.
Die höchste Entschädigung entsprach derjenigen von Knut Zimmer, CEO (Vorjahr Knut Zimmer, CEO). Den Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden in den Berichtsjahren weder Sicherheiten noch Darlehen gewährt.
4 Entschädigungen an frühere Organmitglieder
Die nachstehenden Vergütungen beziehen sich auf den Zeitpunkt ab dem Ausscheiden des Verwaltungsrats- beziehungsweise des Geschäftsleitungsmitglieds vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 beziehungsweise vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018:
1) Vertraglich vereinbartes Honorar bzw. Gehalt (ohne steuerlich akzeptierte Pauschalspesenentschädigungen).
2) Gewährung von Firmenfahrzeugen und Ähnlichem.
3) Durch den Arbeitgeber entrichtete Leistungen an die AHV/IV sowie an die berufliche Vorsorge.
4) Darin enthalten sind die einzelarbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu Gunsten des ausgeschiedenen CEOs (Kündigungsfrist bis 31. Dezember 2018). Diese fallen, gemäss Art. 18c der Feintool Statuten, unter den für diese Fälle vorgesehenen Zusatzbetrag von 50 % des von der Generalversammlung bewilligten Betrages.