
5 ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN
5.1 Grundlagen des Vergütungssystems
5.1.1 Verwaltungsrat
Auf Vorschlag des Vergütungsausschusses bestimmt der Verwaltungsrat über die Höhe der Entschädigung seiner Mitglieder, unter Berücksichtigung der Markt- und Branchenüblichkeit nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung, einmal im Jahr an seiner zum Jahresende stattfindenden Sitzung. Die Vergleichsgruppe umfasst schweizerische und deutsche börsenkotierte Unternehmen vergleichbarer Grösse in der Automobilzulieferindustrie, die in den wichtigsten Automobilproduktionsmärkten mit Fabrikationsstätten vertreten sind. Bei Bedarf werden vom Vergütungsausschuss externe Berater beigezogen.
5.1.2 Geschäftsleitung
Über alle Entschädigungsbestandteile des CEO entscheidet der Vergütungsausschuss nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarung. Für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung entscheidet der Vergütungsausschuss auf Vorschlag des CEO nach Massgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Der Verwaltungsrat wird hierüber an seiner ordentlichen Sitzung zum Jahresende in Kenntnis gesetzt. Für die Ausgestaltung der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme der Geschäftsleitung werden bei Bedarf externe Berater hinzugezogen. Die Geschäftsleitungsmitglieder waren bei den Sitzungen, in denen über ihre Vergütung diskutiert wurde, nicht anwesend.
Feintool beauftragt im zwei- bis dreijährigen Rhythmus ein externes Beratungsunternehmen, die Vergütung der Geschäftsleitung im Vergleich zum externen Arbeitsmarkt zu überprüfen. Die Vergleichsgruppe umfasst schweizerische und deutsche börsenkotierte Industrieunternehmen ähnlicher Grösse mit Fokus auf Automobilzulieferer, welche in den wichtigsten Automobilmärkten mit Fabrikationsstätten vertreten sind. Der Vergleich beinhaltet die Grund-, Gesamt- und Direktvergütung sowie ausgewählte Lohnnebenleistungen (berufliche Vorsorge, Geschäftswagen und Pauschalspesen).
5.2 Elemente des Vergütungssystems
5.2.1 Verwaltungsrat
Die Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht aus einer fixen Komponente sowie aus einer Spesenpauschale und einem Sitzungsgeld. Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse werden gesondert mit einer fixen Komponente und einem Sitzungsgeld vergütet. Finden Sitzungen des Verwaltungsrats und der verschiedenen Ausschüsse in unmittelbarer zeitlicher Folge statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal ausgerichtet.
Die Entschädigung des Präsidenten des Verwaltungsrats orientiert sich zum einen an einer fest vereinbarten Gehaltskomponente (Fixum). In Abhängigkeit nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens erhält er zudem Gratisaktien der Feintool International Holding AG. Diese sind für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Die wirtschaftliche Entwicklung wird am operativen Ergebnis (EBIT) gemessen.
5.2.2 Geschäftsleitung
Die Entschädigung der Geschäftsleitung orientiert sich zum einen an einer fest vereinbarten Gehaltskomponente (Fixum). Zum anderen richtet sich die Entschädigung direkt nach Zielerreichung und Leistung des jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens (Variable). Der leistungsabhängige Bonus wird auf Basis der operativen Ergebnisse (EBIT) und anhand des Erreichungsgrades der einmal jährlich vereinbarten persönlichen Ziele festgelegt. Der Bonus des CEO bemisst sich zu 100 % am EBIT der Feintool-Gruppe. Für den CFO beträgt das Verhältnis für operative und persönliche Ziele ca. 70/30. Die variable Vergütung beträgt bei den Geschäftsleitungsmitgliedern zwischen 30 % und 70 % des fixen Lohnbestandteils.
Einen Teil der fixen Vergütung erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder in Form von Aktien, welche gestaffelt bis zu vier Jahren gesperrt sind. Details regelt das vom Verwaltungsrat 2005 verabschiedete Reglement „Reglement für die Abgabe von Mitarbeiteraktien und -optionen an Mitglieder des Verwaltungsrats und oberste Führungskräfte“.
Daneben erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder landesübliche fringe benefits (Geschäftswagen, Risiko- und Altersvorsorge, Beletage, freiwillige Versicherung).
5.3 Statutarische Regelungen der Vergütung
Art. 18 der Statuten bildet die statutarische Grundlage der Vergütung. Die Statuten finden sich unter https://www.feintool.com/fileadmin/PDF/Statuten/FIH_Statuten_Nach_KE_20180919_DE.pdf.
5.4 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Die Ausführungen zu den effektiven Entschädigungen finden sich im Vergütungsbericht auf Seite 120.