
Anhang zur Konzernrechnung
per 31. Dezember 2019
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Die Feintool International Holding AG, Industriering 8, 3250 Lyss, ist eine Aktiengesellschaft unter Schweizerischem Recht mit Sitz in Lyss/Schweiz („Gesellschaft“). Die konsolidierte Jahresrechnung für die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften („Feintool“). Das Technologieunternehmen Feintool ist weltweit führend in der Entwicklung von Feinschneidanlagen und ein globaler Anbieter von Feinschneid-, Umform- und gestanzter Elektroblech-Komponenten höchster Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit seinen Kunden pflegt Feintool über den gesamten Prozess des Feinschneidens, Umformens und Stanzens von Elektroblechen hinweg enge Partnerschaften – vom Komponentendesign und der Werkzeugkonstruktion über den Anlagebau bis hin zur Teilefertigung in Grossserie. Neben dem Feinschneiden setzt die Feintool-Gruppe weitere Schlüsselverfahren wie das spanlose Umformen sowie das Stanzen von Elektroblechen ein und ist damit der weltweit einzige Komplettanbieter für die wirtschaftliche Herstellung komplexer Präzisionskomponenten.
Mit Standorten in Europa, USA, China und Japan ist die Feintool-Gruppe in den wichtigsten Automobilmärkten der Welt vertreten. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Lyss (CH) beschäftigt 2 641 Mitarbeitende. An seinen Standorten bildet Feintool 91 junge Menschen hauptsächlich zu Polymechanikern, Konstrukteuren und Kaufleuten aus.
ALLGEMEINES
Die konsolidierte Jahresrechnung des Geschäftsjahres basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften per 31. Dezember 2019.
Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS), herausgegeben durch das International Accounting Standards Board (IASB). Die Rechnungslegungsgrundsätze des Kotierungsreglements der Schweizer Börse (SIX) wurden ebenfalls befolgt. Gemäss der Beurteilung des Managements vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geldflüsse.
Die Konzernrechnung wird zu Fortführungswerten auf Basis historischer Kosten erstellt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente (zu Marktwerten bewertet) sowie der Nettoschuld bzw. des Vermögenswerts aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen (zum Barwert der definierten Leistungsverpflichtung abzüglich des Marktwerts des Planvermögens bewertet).
Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF), auf 1 000 gerundet, dargestellt. Sie wird in den Sprachen Deutsch und Englisch erstellt. Massgebend ist die Jahresrechnung in deutscher Sprache.
FINANCIAL COVENANTS
Angaben zu Covenants der Feintool-Gruppe sind in Ziffer 20 des Anhangs zu finden.
WICHTIGE SCHÄTZUNGEN
Die Konzernrechnung beinhaltet Annahmen und Schätzwerte, welche die ausgewiesenen Werte beeinflussen. Sollten sich diese Schätzungen und Annahmen als falsch oder unvollständig erweisen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die ausgewiesenen Werte und somit auf die der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Feintool haben.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Feintool überprüft periodisch, ob die seinerzeit gewählte Abschreibungsdauer mit der effektiven Nutzungsdauer respektive mit der Kapazitätsauslastung des Sachanlagegutes übereinstimmt. Werden wesentliche Abweichungen der Nutzungsdauer festgestellt, wird die Abschreibungsdauer entsprechend angepasst. Sofern der zu erwartende Cashflow des Anlagegutes die zukünftigen Abschreibungen nicht mehr deckt, werden Impairment-Abschreibungen vorgenommen.
Leasing
Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht am Leasingobjekt bei der Ersterfassung zum Barwert der Leasingverbindlichkeit bei Vertragsabschluss angesetzt. Bei dieser Einschätzung wird berücksichtigt, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher sind, oder eine Kündigungsoption als nicht hinreichend sicher angesehen wird. Bei unbefristeten Mietverhältnissen basieren Nutzungsrecht und Abschreibungsdauer auf Schätzungen der wirtschaftlichen Dauer solcher Mietverhältnisse.
Alle Annahmen werden laufend überprüft.
Immaterielle Werte/Goodwill
Bei Akquisitionen wird der Fair Value von erworbenen immateriellen Werten bewertet. Der Residualwert (Differenz zwischen Kaufpreis und erworbenen Nettoaktiven) stellt Goodwill dar. Die meisten erworbenen immateriellen Werte haben eine endliche Lebensdauer und werden daher systematisch abgeschrieben. Goodwill wird nicht abgeschrieben, jedoch jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft. Die Aufteilung auf immaterielle Werte und Goodwill zum Zeitpunkt der Akquisition hat daher einen Einfluss auf die Abschreibungen der Folgeperioden.
Beim Impairment-Test des Goodwills werden verschiedene Annahmen getroffen, die mittel- und langfristige (Terminal Value) Schätzungen erfordern. Dies betrifft sowohl interne Plandaten (Cashflow, Wachstumsraten usw.) wie auch externe Parameter (Diskontsatz). Sollten sich diese Schätzungen als nicht korrekt erweisen, könnte dies zu erheblichen Wertveränderungen führen. Weitere Angaben befinden sich in Ziffer 18.2 des Anhangs.
Ertrags- und latente Steuerforderungen
Feintool ist in unterschiedlichen Rechtssystemen steuerpflichtig. Die Rückstellungen für die weltweit anfallenden Ertragssteuern basieren auf Schätzungen. Für viele Transaktionen und Berechnungen im ordentlichen Geschäft ist die Steuerbelastung unsicher. Falls die effektiven Steuerbelastungen von den geschätzten abweichen, wird die entsprechende Anpassung im Geschäftsjahr verbucht, in dem die definitive Einschätzung erfolgt. Das Management ist der Meinung, dass die entsprechenden Schätzungen realistisch und die entsprechenden Rückstellungen angemessen sind. Aktive latente Steuern werden auf temporären Differenzen und auf Verlustvorträgen gebildet, sofern eine Realisierung wahrscheinlich erscheint. Die Werthaltigkeit von aktivierten Steuervorteilen aus Verlustvorträgen basiert somit auf Zukunftsprognosen des entsprechenden Steuersubjekts über eine Zeitdauer von mehreren Jahren. Sollten sich diese Zukunftsprognosen als nicht korrekt erweisen, könnte dies zu erheblichen Wertveränderungen führen. Mit der Abstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und somit die Reform der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz bestätigt. Feintool erwartet aus diesen Änderungen für die nächsten zwei Jahre keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- & Ertragslage. Die Auswirkungen der Adaptation im Kanton Bern (frühestens ab 2022) können heute noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Angaben befinden sich in Ziffer 10 und 11 des Anhangs.
Forschung und Entwicklung
Feintool bilanziert erworbene und selbst erbrachte Leistungen für Forschung und Entwicklung, wenn die folgenden Punkte kumulativ erfüllt sind:
All diesen Punkten liegen Annahmen zugrunde. Sollten sich diese Annahmen als falsch oder unvollständig erweisen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung des entsprechenden immateriellen Gutes haben. Weitere Angaben befinden sich in Ziffer 18.1 des Anhangs.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn a) aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und c) eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden für eine Vielzahl von möglichen Ereignissen gebildet und werden in Ziffer 23 des Anhangs im Detail erläutert. Sie beinhalten jedoch per Definition einen höheren Grad an Schätzungen als andere Bilanzpositionen, da die geschätzten Verpflichtungen je nach Ausgang der Situation zu einem höheren oder tieferen Mittelabfluss führen können.
Personalvorsorge
Feintool hat in drei Ländern Vorsorgeeinrichtungen mit leistungsorientierten Komponenten. Der Status basiert auf teilweise langfristigen versicherungstechnischen Annahmen, die von der Realität abweichen können. Neubewertungen aufgrund sich veränderten Annahmen betreffend Lebenserwartung, eine sich verändernde Situation des Kapitalmarkts sowie sich veränderten Diskontsätzen können wesentliche Beträge erreichen. Diese werden direkt ins Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) gebucht. Die Ermittlung der jeweiligen zugrunde liegenden Parameter beinhalten Schätzwerte, die zum Teil einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage haben können. Weitere Angaben befinden sich in Ziffer 24 des Anhangs.
Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind der Meinung, dass die Planungsgrundlagen und Schätzannahmen realistisch sind.
Verzinsliche Verbindlichkeiten
Feintool besitzt bestätigte Kreditlinien mit unterschiedlichen Banken. Diese haben wirtschaftlich langfristigen Charakter, auch wenn die einzelnen Tranchen Laufzeiten unter 360 Tage haben. Die Aufteilung in kurz- und langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen und Schätzungen. Diese Schätzungen werden periodisch, zumindest einmal jährlich überprüft. Details zur Schätzungsänderung befinden sich in Ziffer 20.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Feintool wendet grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze wie im Vorjahr an, mit Ausnahme der im Geschäftsjahr in Kraft getretenen neuen oder angepassten Standards und Interpretationen. Feintool führte per 1. Januar 2019 folgende neue Standards und Interpretationen ein:
IFRS 16 – Leasingverhältnisse
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von CHF 11.6 Mio. erfasst. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz, wobei aus praktischen Gründen auf eine Neubeurteilung, ob ein Vertrag ein Leasing enthält, verzichtet wurde. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 nimmt Feintool die Ausnahmeregelung in Anspruch und passt das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand um eine etwaige Rückstellung für belastende Leasingverhältnisse an, die in der Bilanz unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfasst wurden. Ausserdem hat Feintool beschlossen, die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse anzuwenden, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet.
Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum
1. Januar 2019:
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 2.4 %.
Übrige neue und angepasste Standards
Feintool ist entweder von diesen Änderungen nicht betroffen oder diese Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
NEU HERAUSGEGEBENE RECHNUNGSLEGUNGS- VORSCHRIFTEN
Am Bilanzstichtag sind verschiedene neue IFRS-Vorschriften publiziert, die aber noch nicht in Kraft getreten sind.
Feintool verzichtet auf die vorzeitige Anwendung nachfolgender Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen. Feintool plant, die Neuerungen und Änderungen ab den Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem angegebenen Datum anzuwenden:
Feintool evaluiert die Auswirkungen der geänderten Standards und Interpretationen. Nach ersten Erkenntnissen erwartet Feintool daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst grundsätzlich den Jahresabschluss der Feintool International Holding AG, Lyss (Schweiz) sowie die Jahresabschlüsse aller Konzerngesellschaften, bei denen die Feintool International Holding AG direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte hält oder die auf eine andere Art und Weise beherrscht werden. Eine Liste aller Beteiligungen findet sich auf Seite 92.
Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtsjahr 2019 nicht verändert.
KONSOLIDIERUNGSMETHODE
Alle beherrschten Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden bei den voll konsolidierten Gesellschaften somit zu 100 % erfasst. Der Anteil der Minderheiten am Nettovermögen und am Geschäftsergebnis wird in der Konzernbilanz und der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander verrechnet. Unrealisierte Zwischengewinne auf Vorräten oder Anlagevermögen werden im Rahmen der Konsolidierung ergebniswirksam eliminiert.
AKQUISITIONEN UND GOODWILL
Neu erworbene Konzerngesellschaften werden gemäss der „acquisition method“ integriert. Die Konsolidierung der Bilanz und der Erfolgsrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Die Differenz zwischen dem Nettoverkehrswert der identifizierbaren Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten der übernommenen Gesellschaft und dem Kaufpreis wird als Goodwill verbucht. Akquisitionskosten werden sofort der Gesamtergebnisrechnung belastet. Nach der Erstbewertung wird der Goodwill zu den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird jährlich überprüft, indem der erzielbare Betrag (Marktwert abzüglich Veräusserungskosten oder höherer Nutzungswert) der entsprechenden „cash generating units“ respektive „group of cash generating units“ berechnet wird. Ist der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert, wird eine Wertminderung („Impairment“) erfolgswirksam erfasst.
Entscheide werden oft auf Stufe Business Unit gefällt. Der Verkauf ist innerhalb der Business Unit zentralisiert, die Aufträge werden anhand spezifischer Fähigkeiten einzelner Werke (Maschinenpark, Erfahrung der Mitarbeitenden) auf diese verteilt. Dadurch werden die Zahlungsströme für die Business Unit optimiert, diejenigen der einzelnen Produktionsstandorte aber willkürlich verändert. Aus diesem Grunde führt Feintool die Impairment-Überlegungen auf Stufe Business Unit durch.
Beim Verkauf von oder beim Verlust der Kontrolle über Konzerngesellschaften wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den abgegebenen Nettoaktiven (inklusive Goodwill) unter Berücksichtigung von kumulierten Fremdwährungserfolgen erfolgswirksam erfasst und im „übrigen Betriebsertrag“ respektive „übrigen Betriebsaufwand“ erfasst. Die Dekonsolidierung erfolgt auf den Stichtag des Kontrollverlustes über die Gesellschaft.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die funktionale Währung der konsolidierten Gesellschaften entspricht der im lokalen Wirtschaftsraum üblichen Währung. Transaktionen in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs erfasst. Monetäre Aktiven und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden per Bilanzstichtag zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Finanzergebnis erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu historischen Kosten werden mit dem Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet.
Im Rahmen der Konsolidierung werden die Bilanzwerte von ausländischen Gesellschaften zu Jahresendkursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Werte der Erfolgsrechnung respektive der Geldflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen entstehende Umrechnungsdifferenzen werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Verkauf oder bei der Liquidation einer Gruppengesellschaft oder bei Verlust der Kontrolle über die Gesellschaft werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen über das Konzernergebnis als Teil des Verkaufserfolges ausgebucht.
Fremdwährungserfolge auf bestimmten eigenkapitalähnlichen Darlehen, die einen Bestandteil der Nettoinvestition in eine Gesellschaft bilden, werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung (sonstiges Ergebnis) verbucht, sofern eine Rückzahlung dieser Darlehen in der nahen Zukunft nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist.
Die Feintool-Gruppe hat in den Geschäftsjahren folgende Umrechnungskurse verwendet:
FINANZIELLE AKTIVEN UND VERBINDLICHKEITEN
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Aktiven
Feintool klassifiziert beim erstmaligen Ansatz einen finanziellen Vermögenswert als „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“, als „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis“ oder als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“. Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:
Eine finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn die zwei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Feintool-Gruppe kann beim erstmaligen Ansatz bestimmter Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden wären, unwiderruflich die Wahl treffen, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen.
Die Feintool-Gruppe bewertet einen finanziellen Vermögenswert (ausser einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bewertung zu- oder abzüglich von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Folgende Rechnungslegungsgrundsätze gelten für die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte:
Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte basiert auf den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zinserträge sind nach der Effektivzinsmethode zu berechnen. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind um allfällige Wertminderungen zu reduzieren. Zinserträge, Fremdwährungserfolge sowie Wertberichtigungen werden erfolgswirksam verbucht.
Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte wird erfolgswirksam verbucht.
Feintool wendet zurzeit kein Hedge Accounting an.
Wertminderung von finanziellen Aktiven
Es werden die erwarteten Kreditverluste erfasst. Dieses Modell gilt für finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie für Vertragsvermögenswerte. Die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bestehen bei der Feintool-Gruppe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/übrige Forderungen, Flüssige Mittel sowie übrige kurzfristige und langfristige Finanzaktiven.
Unter IFRS 9 werden die erwarteten Kreditverluste nach einem der folgenden zwei Grundsätze bewertet:
Die Feintool-Gruppe erfasst für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ähnliche Forderungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.
Ein Kreditverlust wird in folgenden zwei Fällen erwartet:
Die Kalkulation der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt Erfahrungswerte sowie zukünftige erwartete Verluste aufgrund Marktentwicklung, Kundenposition, und weitere Komponenten.
Gemäss IFRS 9 müssen bei folgenden Finanzaktiven ebenfalls die erwarteten Kreditverluste evaluiert werden:
Feintool erwartet bei diesen Positionen keine wesentliche Kreditverluste. Die Vermeidung von Klumpenrisiken und eine Konzentration der Finanzanlagen auf erstklassige Gegenparteien sollen grössere Kreditausfälle vermeiden. Die Feintool-Gruppe führt ihre Bankgeschäfte ausschliesslich mit national und international renommierten Banken, die ein Rating BBB oder besser aufweisen. Sie legt die Art der Geschäfte fest, die die Tochtergesellschaften bei den Banken tätigen dürfen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen im Wesentlichen Finanzschulden sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Verbindlichkeiten aus Handelsaktivitäten „at fair value through profit or loss“ (Derivate) sind zu Marktwerten bilanziert. Die Bewertung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten erfolgt nach der „effective interest rate method“. Im Zinsaufwand sind somit neben den effektiven Zinszahlungen auch die Beträge der jährlichen Aufzinsung und Pro-rata-Transaktionskosten enthalten.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt sind.
ABS-Programm
Die Feintool-Gruppe hat mit der Weinberg Capital DAC (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2019 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Areement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Feintool-Gruppe im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2019 initiiert. Die Forderungen werden von der Feintool-Gruppe an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.
Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu TCHF 16 281 haben europäische Konzernunternehmen der Feintool-Gruppe zum 31. Dezember 2019 Forderungen in Höhe von TCHF 15 593 verkauft, von denen TCHF 1 700 als Kaufpreiseinbehalte, welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Grundlage für die Transaktion ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzelner Feintool-Unternehmen im Rahmen einer stillen Zession an eine Programmzweckgesellschaft. Diese Programmzweckgesellschaft ist nach IFRS 10 nicht zu konsolidieren, da der Feintool weder die Entscheidungsmacht zuzurechnen ist noch ein wesentliches Eigeninteresse und keine Verbindung zwischen Entscheidungsmacht und Variabilität der Rückflüsse aus der Programmzweckgesellschaft besteht.
Die Feintool-Gruppe führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement (Servicing) durch.
Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 b) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der Feintool zu erfassen.
Der Maximalbetrag des Continuing Involvements von TCHF 295, mit dem Feintool weiterhin für das Ausfallrisiko haftet, wird weiterhin in den Forderungen aus Lieferungen ausgewiesen mit einer entsprechenden korrespondierenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeit. Ein allfällig zu erwatenden Zins bis zum Zahlungseingang wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht bilanziert.
BILANZ
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Postcheck- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer Laufzeit von maximal 90 Tagen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/übrige Forderungen
Diese Position enthält Forderungen aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit. Das Delkredere auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde aufgrund des erwarteten Kreditverlustes berechnet und erfasst. Die übrigen Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich erwarteter Kreditverluste bilanziert. Erläuterungen zur Berechnung des erwarteten Kreditverlustes befinden sich im Kapitel „Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten“.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie zugekaufte Waren werden zu gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten ausgewiesen. Halb- und Fertigfabrikate werden zu Herstellungskosten inklusive entsprechender Produktionsgemeinkosten, höchstens jedoch zu den netto realisierbaren Werten bilanziert. Artikel mit einer überhöhten Reichweite oder veraltete Gegenstände werden wertberichtigt. Die Waren in Arbeit werden zu Herstellkosten bilanziert.
Nettoguthaben aus Vertragsvermögenswerte
In dieser Position sind sämtliche Guthaben aus Vertragsvermögenswerte sowie abzüglich erhaltener Anzahlungen und notwendiger Rückstellungen bei erkennbaren Verlusten ausgewiesen. Die Umsatzerfassung der Vertragsvermögenswerte erfolgt über den bestimmten Zeitraum, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen sind im Kapitel „Nettoumsatz“ weiter ausgeführt.
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so erfolgt die Umsatzerfassung bei Übergang der Kontrolle. Wird erwartet, dass die Kosten aus einem Vertragsvermögenswert die vertraglich vereinbarten Erlöse überschreiten, so wird der erwartete Gesamtverlust aus dem Auftrag unverzüglich und vollumfänglich der Gesamtergebnisrechnung belastet.
Der Fertigstellungsgrad zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung ergibt sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten („Cost-to-Cost“-Methode) oder richtet sich anteilig nach der verbrauchten Zeit („efford expended“-Methode), sofern von einem linearen Projektfortschritt ausgegangen werden kann.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Als Anschaffungskosten gelten dabei alle Kosten, um das Anlagegut in den vorgesehenen funktionsfähigen Zustand zu bringen. Fremdkapitalzinsen sind Bestandteil der Anschaffungskosten, sofern diese dem Anlagegut zugeordnet werden können. Spätere Unterhaltskosten werden dann aktiviert, wenn dadurch entweder die Betriebsdauer verlängert oder die Produktionskapazität gesteigert wird. Nicht wertvermehrende Unterhaltsarbeiten und Reparaturen werden erfolgswirksam erfasst. Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und abgeschrieben. Abschreibungen werden linear über die geschätzte Lebensdauer verbucht. Grundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Allfällige Wertminderungen im Sinne von Impairments (siehe gesonderten Abschnitt) werden dann erfasst, wenn der Buchwert nicht mehr werthaltig erscheint. Diese Wertminderungen werden gesondert ausgewiesen.
In der Regel gelten die folgenden Abschreibungsdauern:
Aktivierte Kosten in gemieteten Räumlichkeiten, die fest mit diesen Räumlichkeiten verbunden sind, werden maximal über die vertraglich vereinbarte Mietdauer abgeschrieben.
Zuwendungen der öffentlichen Hand (erhaltene Fördermittel) für Vermögenswerte (meist Sachanlagen) werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswertes in Abzug gebracht. Da die Fördermittel in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, deren Verletzung die Rückzahlung zur Folge hätte, werden die erhaltenen Fördermittel zudem als Eventualverbindlichkeiten offengelegt.
Leasingverhältnisse
Die Feintool-Gruppe beurteilt zu Beginn eines Vertrags, ob dieser als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Bei dieser Beruteilung, die ein gewisses Ermessen erfordert, wird geprüft, ob ein bestimmter Vermögenswert betroffen ist, die Gruppe im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des Vermögenswerts erhält und ob die Gruppe über das Recht verfügt, die Nutzung des Leasingobjekts zu steuern.
Die Feintool-Gruppe erfasst ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings, ausser in folgenden zwei Fällen:
In beiden Ausnahmen werden die operativen Leasingkosten in der Gesamtergebnisrechnung über die Dauer der Verträge linear als Aufwand erfasst.
Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der Leasingzahlungen, die nicht zu Beginn des Leasings gezahlt werden, abgezinst unter Verwendung des dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Zinssatzes. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, verwendet die Feintool-Gruppe einen speziell für das Land sowie die Laufzeit und die Währung des Vertrags geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz. Leasingzahlungen umfassen beispielsweise feste sowie variable Zahlungen, die an einen zu Beginn des Leasings bekannten Index oder Satz gekoppelt sind. Die Leasingverbindlichkeit wird anschliessend zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinssatz-Methode klassiert und neu bewertet (mit einer entsprechenden Anpassung des jeweiligen Nutzungsrechts am Leasingobjekt), wenn sich die künftigen Leasingzahlungen im Falle von Neuverhandlungen, Änderungen eines Index oder eines Zinssatzes oder im Falle von einer Neubewertung von Optionen ändern.
Das Nutzungsrecht besteht zu Beginn aus der anfänglichen Leasingverbindlichkeit, den anfänglichen direkten Kosten sowie der Nachbesserungspflicht abzüglich den Leasinggeber gewährter Anreize. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gesellschaft über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass die Gesellschaft eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Ebenso wie bei eigenen Vermögenswerten wird die Werthaltigkeit des Nutzungsrechts überprüft, sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.
Das Nutzungsrecht wird unter den Sachanlagen ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit unter kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
In der Regel gelten folgende Vertrags- bzw. Abschreibungsdauern:
Weitere Angaben befinden sich in Ziff 6, 17 und 20 des Anhangs.
Immaterielle Anlagen
Als immaterielle Anlagen gelten insbesondere Goodwill, bei Akquisitionen erworbener Kundennutzen, Patente, Software, Landnutzungsrechte sowie Entwicklungskosten. Letztere werden aktiviert, wenn die technische und marktmässige Realisierbarkeit als gegeben erscheint, die Kosten zuverlässig bestimmbar sind sowie aufgrund der Absatzmärkte die Kosten als realisierbar betrachtet werden. Die immateriellen Werte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer linear amortisiert. Etwaige Wertminderungen im Sinne von Impairments werden dann erfasst, wenn der Buchwert nicht mehr werthaltig erscheint. Diese Wertminderungen werden gesondert ausgewiesen.
Die immateriellen Werte (mit Ausnahme von Goodwill) haben eine begrenzte Lebensdauer und werden wie folgt amortisiert:
Wertminderungen (Impairment)
Die Werthaltigkeit von Anlagevermögen (Sachanlagen, immaterielle Anlagen) wird überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung möglich erscheint. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens jährlich überprüft. Übersteigt dabei der Buchwert den sogenannten erzielbaren Betrag (Marktwert abzüglich Veräusserungskosten oder höherer Nutzungswert), erfolgt eine sofortige Wertminderung des Buchwertes auf den netto realisierbaren Wert. Bei der Berechnung des Nutzungswertes werden die zukünftigen Geldflüsse mit einem Vorsteuer-Diskontsatz abgezinst. Dieser Diskontsatz reflektiert die aktuellen Markteinschätzungen und die Risiken der entsprechenden Aktiven.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen enthalten an Dritte gewährte Darlehen sowie Kautionen. Finanzanlagen werden je nach Charakter (siehe Abschnitt „Finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten“) zum Martkwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der „effective interest rate method“ verbucht. Erfolge aus diesen Finanzanlagen werden im Finanzergebnis verbucht.
Kurzfristiges Fremdkapital
Es handelt sich um Fremdkapital mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es umfasst auch den Teil der langfristigen Verbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres zur Tilgung fällig wird.
Passive Rechnungsabgrenzung
In den passiven Rechnungsabgrenzungen werden einerseits Aufwendungen der Jahresabschlussperiode verbucht, für die noch keine Belege vorhanden sind. Anderseits werden hier auch im Voraus erhaltene Erträge der Jahresabschlussperiode verbucht, für die noch Leistungen erbracht werden müssen. Insbesondere im Segment Feintool Fineblanking Technology kommt es vor, dass den Kunden Feinschneidpressen in Rechnung gestellt werden, aber noch nicht alle Lieferantenrechnungen eingetroffen oder alle vertraglich geregelten Arbeiten für die Presse erfolgten.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn a) aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und c) eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Es erfolgen keine Rückstellungen für künftige operative Verluste. Rückstellungen für Restrukturierungen werden zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem sich die Konzerngesellschaft zur Durchführung faktisch verpflichtet, indem sie den Plan den betroffenen Personen offenlegt und sofern die Kosten aufgrund eines Detailplans zuverlässig bestimmt werden können. Die Verbuchung der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Sachverhalt, für den die Rückstellung erfasst worden ist, entweder nicht mehr existiert oder mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr eintreten wird.
Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der „balance-sheet-liability-method“ berücksichtigt. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den konzerninternen und den steuerlichen Bilanzwerten als langfristiges Fremdkapital bzw. Anlagevermögen erfasst. Massgebend sind die tatsächlichen oder die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Passive latente Steuern werden auf allen steuerbaren temporären Differenzen berechnet. Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, die die Realisierung von Verlustvorträgen und Steuergutschriften ermöglichen.
Die Veränderung der latenten Steuern wird erfolgswirksam erfasst, mit der Ausnahme der latenten Steuern auf direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Sachverhalten, die ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Aktienbezogene Vergütungen
Aktien werden als Bestandteil der Entlöhnung im Umfang eines vertraglich vordefinierten Betrags der Gruppenleitung abgegeben. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine vertraglich vordefinierte Anzahl Aktien zugeteilt.
Personalvorsorge
Der Konzern hat verschiedene Vorsorgesysteme für die Mitarbeitenden, die sich je nach Umfeld der jeweiligen Gesellschaft unterscheiden. Die Finanzierung der Vorsorgesysteme erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers und/oder der Arbeitnehmenden an staatliche Vorsorgepläne, an rechtlich selbstständige Vorsorgesysteme (Stiftungen, Versicherungen) oder durch Bildung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz der Gesellschaft.
Bei beitragsorientierten Plänen entspricht der periodengerecht abgegrenzte Aufwand den vereinbarten Beiträgen der Konzerngesellschaften. Bei leistungsorientierten Plänen werden die Kosten durch aktuarische Gutachten von unabhängigen Experten gemäss der „projected unit credit method“ berechnet. Die Berechnungen werden periodisch aktualisiert. Im Falle von separaten Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich um sogenannte „funded plans“, im Falle von vereinbarten Zusagen der Konzerngesellschaften selbst um „unfunded plans“. Die bilanzierte Verpflichtung ergibt sich aus der durch den Aktuar bestimmten „defined benefit obligation“, gekürzt um etwaige, zum Marktwert erfasste Aktiven.
Der in der Gesamtergebnisrechnung verbuchte Aufwand entspricht den versicherungsmathematisch ermittelten Kosten, abzüglich der Beiträge der Arbeitnehmenden. Dieser setzt sich zusammen aus:
Der laufende Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand erfasst. Ebenfalls im Personalaufwand erfasst werden die Auswirkungen aus Veränderungen der Leistungen aus Vorsorgeplänen aufgrund Planänderungen. Die Zinsen auf der Nettoschuld aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden im Finanzaufwand erfasst. Der Aufwand resp. der Ertrag aus Neubewertungen werden im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Andere langfristige Zusagen an die Mitarbeitenden wie Dienstjubiläen oder „sabbatical leave programs“ werden nach der gleichen Methodik erfasst mit der Ausnahme, dass versicherungstechnischen Veränderungen im Personalaufwand erfasst werden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital stellt den sogenannten Residualwert (Aktiven abzüglich Fremdkapital) dar. Die Kapitalreserven ergeben sich aus Agiozahlungen der Aktionäre, aus Transaktionen mit eigenen Aktien, aus Mitarbeiteroptionen und dem Marktwert des Wandelrechts bei der seinerzeitigen Ausgabe von Wandelanleihen. Die Gewinnreserven beinhalten thesaurierte Erfolge des Konzerns sowie die Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen. Vom Eigenkapital werden erworbene eigene Aktien zu den Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Übrige Zahlungen aus Eigenkapitalinstrumenten (Derivate, denen die Eigenschaft von Eigenkapital zukommt) werden ebenfalls direkt im Eigenkapital verbucht.
UMSATZ- UND GEWINNREALISIERUNG
Nettoumsatz – Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Unter IFRS 15 wird ein Erlös erfasst, wenn der Kunde die Kontrolle über das Produkt oder den Service erhält. Eine Übersicht über die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze ist nachfolgend festgehalten.
Verkauf von Serienteilen
Diese Umsätze fallen im Segment System Parts an. Der Kunde erhält die Kontrolle bei der Lieferung der Serienteile – je nach Ausgestaltung der Income Terms. Die Umsatzerfassung erfolgt zu diesem bestimmten Zeitpunkt. Bei Kundenreklamationen infolge von Qualitätsmängeln stellen die Kunden Rechnung an Feintool. Diese Reklamationen werden zeitnah abgearbeitet und – sofern berechtigt – im Materialaufwand verbucht.
Verkauf von Pressen und Werkzeugen
Diese Umsätze fallen im Segment Fineblanking Technology an. Der Kunde erhält die Kontrolle über den Zeitraum der Produktion der Pressen inkl. Peripheriegeräte bzw. der Werkzeuge. Es handelt sich dabei um eine Einzelfertigung mit entsprechenden Spezifikationen. Eine etwaige Vertragsauflösung führt zu einer Verrechnung der Herstellkosten zuzüglich dem kalkulierten Gewinn. Die Umsatzerfassung erfolgt daher über den bestimmten Zeitraum, wenn zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Aufwand für erwartete Garantieaufwendungen fliesst in die Kalkulation ein, eine entsprechende Rückstellung wird über den Materialaufwand über den gesamten Zeitraum gebildet. Bei Garantiefällen wird die Presse repariert und die anfallenden Kosten der Rückstellung belastet.
Im Zusammenhang mit der Teilefertigung verkauft auch das Segment System Parts Werkzeuge. Da diese für die Teileproduktion in der entsprechenden Fabrikationsstätte bleiben, erfolgt die Fakturierung nach erfolgter „Abnahme des zu produzierenden Werkstücks“ (PPAP).
Serviceverträge (im Pressengeschäft)
Diese Umsätze fallen im Segment Fineblanking Technology an. Der Service- und Inspektionsvertrag gleicht einem Rahmenvertrag mit Beschreibung des Leistungsumfangs und der anzuwendenden Tagesansätze. Die Verrechnung an den Kunden erfolgt nach Erbringung der Serviceleistung. Die Umsatzerfassung erfolgt zu dem bestimmten Zeitpunkt.
Übriger Betriebsertrag/-aufwand
Der übrige Betriebsertrag enthält Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen und Beteiligungen sowie diverse kleinere Erträge wie Einnahmen aus Personalrestaurants, an Dritte verrechnete IT-Leistungen und Mieterträge aus Liegenschaften.
Der übrige Betriebsaufwand enthält die operativen Betriebskosten mit Ausnahme des Material- und Personalaufwandes sowie den Abschreibungen.
Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen werden zum Zeitpunkt des Eigentumsübertrages und der damit verbundenen Übertragung von Nutzen und Gefahr erfasst.
Materialaufwand
Der Materialaufwand umfasst folgende, mit der Produktion verbundene Kosten:
Erlöse aus der Verwertung von Altmetallen werden vom Materialaufwand abgezogen.
Forschung und Entwicklung
Auftragsbezogene, vergütete Entwicklungskosten werden in den Waren in Arbeit aktiviert. Forschungs- und Entwicklungskosten werden im Jahr der Aufwendung der Gesamtergebnisrechnung voll belastet, sofern diese nicht aktiviert werden. Entwicklungskosten für neue Produkte werden nur dann aktiviert, wenn die technische und marktmässige Realisierbarkeit als gegeben erscheint, die Kosten zuverlässig bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass der Feintool der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird.
Zinsen
Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Noch nicht erhaltene oder bezahlte Zinsen werden per Bilanzstichtag in den aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzungen erfasst. Der Ausweis von Zinsen erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung im Finanzergebnis.
1 Segmentinformationen
Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für die Geschäftsjahre 2019 und 2018.
1) Der Total Nettoumsatz enthält „Umsätze erzielt über einen Zeitraum“ in der Höhe von CHF 33.7 Mio. (Vorjahr CHF 56.7 Mio.). Diese Umsätze fielen im Segment Fineblanking Technology an. Der restliche Umsatz in diesem Segment besteht vorwiegend aus Werkzeugverkäufen und Serviceleistungen.
2) Die Bruttomarge errechnet sich aus dem Nettoumsatz, abzüglich Materialkosten, Veränderung Halb- und Fertigfabrikate, Waren in Arbeit und direkten Personalkosten.
3) Das Nettoumlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den Warenvorräten, dem Nettoguthaben aus Vertragsvermögenswerten sowie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kundenanzahlungen sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Bei Finanzen/Übrige werden auch die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten in die Berechnung miteinbezogen.
4) Der Nettoumsatz ist aufgrund des Domizils des Kunden auf die Länder zugeteilt.
Die nachfolgenden Erläuterungen zu den Segmentinformationen gelten für die Geschäftsjahre 2019 und 2018.
Das Segment Fineblanking Technology beinhaltet die Entwicklung, Herstellung und den Verkauf von Pressen, Werkzeugen, Peripheriesystemen und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Das Segment System Parts entwickelt, produziert und verkauft hochpräzise Systemkomponenten und Baugruppen unter Nutzung der Feinschneid- und Umformtechnologie sowie des Elektroblechstanzens. Ausserdem verkauft das Segment auch produktionsbezogene Werkzeuge an Drittkunden. Die Herstellung und der konzerninterne Verkauf von Werkzeugen ist ebenfalls in diesem Segment enthalten.
Aus operativen Gründen wurde der Werkzeugbau in der Schweiz per 1. Juni 2018 von Fineblanking Technology in das Segment System Parts verschoben. Davon betroffen waren 68 Mitarbeitende und Aktiven in der Höhe von CHF 3.3 Mio.
Finanzen/Übrige beinhalten im Wesentlichen die Zahlen der Feintool International Holding AG, der deutschen Subholding Feintool Holding GmbH sowie der Subholding HL Holding AG und deren Immobiliengesellschaft.
Das Betriebsergebnis beinhaltet alle operativen Erträge und Aufwendungen, die in den entsprechenden Segmenten direkt anfallen. Darin enthalten sind segmentübergreifend anfallende Aufwendungen, die direkt verrechnet werden. Die Finanzierung von Feintool erfolgt auf Gruppenebene. Daher werden Finanzaufwand und Finanzertrag, Finanzverbindlichkeiten sowie Steuern lediglich auf Gruppenebene ausgewiesen und erscheinen somit nicht in den Segmentreportings. Feintool erzielt mit einem Kunden 18.4 % (Vorjahr 17.2 %) des Gruppenumsatzes. Der Ertrag fällt in allen Segmenten an. Mit den übrigen Kunden beträgt der Anteil jeweils weniger als 12.3 % (Vorjahr 12.8 %).
Eine Überleitung von den Zahlen aus dem Management Reporting zum Financial Reporting entfällt, da die interne und externe Berichterstattung den gleichen Bewertungsgrundsätzen unterliegen.
2 erwerb von beteiligungen
Per 31. Juli 2018 übernahm Feintool Holding GmbH, Bayreuth, zu 100 % die deutsche Stanzwerk Jessen GmbH in Jessen, Sachsen-Anhalt, mit ihren Tochtergesellschaften Jela GmbH, SLTJ GmbH und Stanz- und Lasertechnik Jessen GmbH. Die SLTJ GmbH wurde danach mit der Stanz- und Lasertechnik Jessen GmbH fusioniert. Die Stanz- und Lasertechnik Jessen GmbH wurde anschliessend in Feintool System Parts Jessen GmbH umbenannt.
1) In den immateriellen Anlagen ist hauptsächlich der Wert für bestehende Kundenaufträge und -beziehungen enthalten.
1) Goodwill zu historischen Kursen zum Erwerbszeitpunkt. Der Goodwill repräsentiert für die Feintool-Gruppe den Wert, den sie hätte bezahlen müssen, um selbständig „auf der grünen Wiese“ einen gewinnbringenden Betrieb zur Herstellung von Stanzteilen aus Elektroblechen zu erstellen (qualifizierte Mitarbeiter, Marktzugang, etc.). Die Akquisition dieser Gesellschaften steht im Zusammenhang mit dem erwarteten Anstieg der Elektromobilität.
Die in der Feintool-Gruppe aufgelaufenen Kosten für die Akquisition der Stanzwerk Jessen GmbH und ihren Tochtergesellschaften Jela GmbH, SLTJ GmbH und Stanz- und Lasertechnik Jessen GmbH belaufen sich auf rund CHF 0.8 Mio. Darin enthalten sind insbesondere externe Anwalts- sowie Beraterkosten. Die Kosten wurden im Vorjahr im übrigen operativen Betriebsaufwand erfasst.
3 Nettoumsatz
1) Der Total Bruttoumsatz enthält „Umsätze erzielt über einen Zeitraum“ in der Höhe von CHF 33.7 Mio. (Vorjahr CHF 56.7 Mio.). Diese Umsätze fielen im Segment Fineblanking Technology an. Zur weiteren Aufteilung der Umsätze siehe Ziffer 1.1 Segmentinformationen.
4 aktivierte eigenleistungen
5 Personalaufwand
1) Der direkte Personalaufwand entspricht dem Personalaufwand für Mitarbeitende, die direkt dem Fertigungsprozess zugeordnet werden können.
Die Gruppe beschäftigte am Ende des Geschäftsjahres 2 641 Mitarbeitende (Vorjahr 2 697) und 91 Lernende (Vorjahr 82).
6 Übriger Betriebsaufwand
1) Ab 2019 wird diese Position neu separat dargestellt. Eine Ermittlung der entsprechenden Vorjahreswerte ist aufgrund einer kummulierten Betrachtung im Vorjahr nicht möglich. Der entsprechende Aufwand war im Vorjahr in der Position Unterhalt und Reparaturen enthalten.
2) Der Miet- und Leasingaufwand wurde bis zum Geschäftsjahr 2018 nicht detaillierter unterteilt. Diese Unterteilung wird aufgrund der Einführung von IFRS 16 neu ab dem aktuellen Geschäftsjahr vorgenommen.
7 Übriger Betriebsertrag
1) In der Position „Sonstiger Ertrag“ sind u. a. Betriebsrestaurants sowie Untervermietungen enthalten.
8 Finanzaufwand
1) Der übrige Finanzaufwand enthält neben Bankspesen auch den jährlichen Anteil der Kosten des Schuldscheins/Konsortialkredites, Kosten für market making sowie Bewertungskosten aus Absicherungsgeschäften.
9 Finanzertrag
1) Der übrige Finanzertrag enthält den Bewertungsertrag aus Absicherungsgeschäften.
10 Gewinnsteuer
1) Der gewichtete Steuersatz errechnet sich aus den voraussichtlich anwendbaren Gewinnsteuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften in den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten. Er kann sich naturgemäss nach Höhe der einzelnen Gewinne verändern.
2) Die Nichtaktivierung steuerlicher Verlustvorträge aus dem laufenden Jahr betrifft Gesellschaften in Tschechien und China.
11 Latente Steuern
Feintool weist keine latenten Steuern in Bezug auf nicht ausgeschüttete Gewinne, die voraussichtlich dauerhaft in die Tochterunternehmen reinvestiert werden, aus. Der steuerliche Effekt hieraus wird als nicht wesentlich erachtet.
Die zeitlichen Differenzen aus dem Erwerb/Verkauf von Gesellschaften stammen im Vorjahr aus dem Kauf der Stanzwerk Jessen GmbH und ihrer Tochtergesellschaften.
11.3 Nicht aktivierte Steuerforderungen
Latente Steuerforderungen, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen die die genannten Aktiven steuerlich verwendet werden können.
Die Gewinnsteuer und die Angaben der Steuerbelastung sind in Ziffer 10 des Anhangs dargestellt.
12 Konzerngewinn pro Aktie
Im Geschäftsjahr sind keine Verwässerungseffekte erkannt worden.
Das Konzernergebnis pro Aktie errechnet sich aus dem Konzernergebnis des Geschäftsjahres dividiert durch die durchschnittlich ausstehenden Aktien. Im Geschäftsjahr sind keine Verwässerungseffekte erkannt worden.
13 Forderungen
1) Per 31. Dezember 2019 sind TCHF 24 854 an Forderungen im Rahmen von Factoring und ABS Programmen verkauft worden (Vorjahr Factoring TCHF 11 389).
14 Vorräte
15 Nettoguthaben aus Vertragsvermögenswerten
Die verbuchte Bruttomarge auf den per Bilanzstichtag bestehenden Vertragsvermögenswerten beläuft sich auf 35.0 % (Vorjahr 38.0 %).
16 Aktive Rechnungsabgrenzungen
1) Die Vorleistungen für Kundenaufträge enthalten Aufwendungen für Konstruktionen, welche einem spezifischen Auftrag zuzuordnen sind. Diese Vorleistungen werden über die Laufzeit des Auftrages linear aufgelöst.
2) Obertshausen hat im 2019 das gepachtete Grundstück erworben, weshalb der Pachtvertrag aufgelöst wurde.
17 Sachanlagen
1) In den Umklassierungen sind Umbuchungen in das immaterielle Anlagevermögen in der Höhe von TCHF -323 (Vorjahr TCHF -157) enthalten. Vom immateriellen Anlagevermögen in das materielle Anlagevermögen wurde nichts umgebucht (Vorjahr TCHF 2 319).
2) Die Veränderung im Konsolidierungskreis im Vorjahr betrifft die Stanzwerk Jessen GmbH mit ihren Tochtergesellschaften.
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden die Bestände aus Finanzierungsleasing (per 01.01.2018 Anschaffungskosten von TCHF 67 010 und kumulierte Abschreibungen von TCHF 27 971) aus dem Vorjahr ebenfalls in den separaten Anlagespiegel (Ziffer 17.3) übertragen.
Übrige Sachanlagen beinhalten Einrichtungen, Fahrzeuge und Anlagen im Bau. Die Anlagen im Bau betragen im Geschäftsjahr TCHF 39 300 (Vorjahr TCHF 48 874). Gewinne aus Anlagenverkäufen werden als übriger Betriebsertrag (Ziffer 7 des Anhangs) erfasst. Im Geschäftsjahr wurde ein Gewinn von TCHF 203 (Vorjahr TCHF 1 013) erzielt. Verluste aus Anlagenverkäufen werden unter übriger Betriebsaufwand (Ziffer 6 des Anhangs) verbucht. Im Geschäftsjahr betrug dieser Verlust TCHF 362 (Vorjahr TCHF 541). Per 31. Dezember 2019 bestehen in der Feintool-Gruppe Kaufverpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in der Höhe von rund CHF 42.4 Mio. (Vorjahr CHF 13.6 Mio.).
1) Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen in Höhe von CHF 11.6 Mio. erfasst. Detailliertere Angaben sind auf Seite 36 zu finden.
Im Geschäftsjahr 2019 sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TCHF 652 (Vorjahr TCHF 650) entstanden.
18 Immaterielle Anlagen
1) In der Gesamtergebnisrechnung wurden für Forschungs- und Entwicklungskosten inkl. Abschreibungen TCHF 4 469 (Vorjahr TCHF 4 381) belastet.
2) Übrige immaterielle Anlagen enthalten Patente und Lizenzen, aus Akquisitionen erworbener Kundennutzen sowie Nutzungsrechte für das Land.
3) Die Veränderung im Konsolidierungskreis im Vorjahr betrifft die gekaufte Stanzwerk Jessen GmbH mit ihren Tochtergesellschaften.
Im Geschäftsjahr wurde für sämtliche Business Units folgender Werthaltigkeitstest durchgeführt: Die erzielbaren Beträge (recoverable amounts) der cash-generating units werden auf der Grundlage des Nutzungswertes (value in use) berechnet. Der Werthaltigkeitstest für den Goodwill wurde mittels der DCF-Methode (Discounted-Cashflow-Methode) ermittelt. Die Cashflows wurden mit dem WACCs (Diskontierungssatz nach Steuern) abgezinst. Die zukünftigen Cashflows basieren auf ein vom Management genehmigten Budget für einen Zeitraum von drei Jahren sowie einer erweiterten Hochrechnung von zwei Jahren zuzüglich des Residualwertes.
Der Goodwill der cash-generating unit System Parts Stamping Europe wird der im Geschäftsjahr 2018 gekauften Feintool System Parts Jessen GmbH und ihren Tochtergesellschaften zugeordnet. Die Akquisition dieser Gesellschaft steht in Zusammenhang mit dem erwarteten Anstieg der Elektromobilität. Diese Entwicklung wird sich mindestens über den Zeitraum der nächsten zehn Jahre hinziehen. Aus diesem Grunde wurde der Zeitraum der künftigen Cash Flows auf insgesamt acht Jahre festgelegt.
Die cash-generating units System Parts Fineblanking Europe, Forming Europe sowie Stamping Europe sind in der Gruppe System Parts Europe enthalten. Zum Zeitpunkt des Impairmenttests überstieg der Nutzwert der cash-generating unit System Parts China den Buchwert der Nettoaktiven um TCHF 12 936 (Vorjahr TCHF 10 273). Ein Anstieg des Diskontierungssatzes auf 9.75 % (Vorjahr 10.1 %) würde dazu führen, dass der Nutzwert gleich dem Buchwert ist. Würde sich der Diskontierungssatz um 1 % (nach Steuern) erhöhen, so würde bei allen übrigen cash-generating units der Nutzwert immer noch über dem Wert der Nettoaktiven plus Goodwill liegen.
19 Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr betrug die gewichtete durchschnittliche Verzinsung 0.4 % (Vorjahr 0.9 %). Die Darlehen an Dritte bestehen aus Wertschriften und Mitarbeiterdarlehen. Die Forderungen aus der Finanzierung von Kundenwerkzeugen beinhalten Werkzeuge, die der Kunde bestellt aber noch nicht oder nur teilweise bezahlt hat. Die Amortisation erfolgt entweder aufgrund der produzierten Teile oder aufgrund eines vereinbarten Abzahlungsplanes. Der Übergang des Eigentums erfolgt in der Regel bei der Abnahme des Werkzeuges.
20 Finanzielle Verbindlichkeiten
Im Geschäftsjahr betrug die gewichtete durchschnittliche Verzinsung 1.7 % (Vorjahr 1.7 %).
Im Geschäftsjahr betrug die gewichtete durchschnittliche Verzinsung 1.4 % (Vorjahr 1.3 %).
Am 15. Juli 2016 fand die Emission eines Schuldscheindarlehens in der Höhe von EUR 65 Mio. statt. Emittent unter Garantie der Feintool International Holding AG ist die in Deutschland ansässige Feintool Holding GmbH. Das Darlehen ist in drei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten unterteilt:
– EUR 25 Mio., Laufzeit bis Geschäftsjahr 2021, fester Zinssatz von 0.90 %
– EUR 25 Mio., Laufzeit bis Geschäftsjahr 2023, fester Zinssatz von 1.10 %
– EUR 15 Mio., Laufzeit bis Geschäftsjahr 2026, fester Zinssatz von 1.66 %
Im Darlehensvertrag sind marktübliche Covenants definiert. Der wesentliche einzuhaltende Covenant ist:
– Eigenkapitalquote > 25 %
Am 31. Dezember 2019 waren alle Covenants eingehalten.
Am 13. Juni 2017 unterzeichnete Feintool mit sechs Banken einen Syndikatskredit in Höhe von CHF 90 Mio. mit einer Erhöhungsoption von zusätzlichen CHF 60 Mio. Am 17. Mai 2018 wurde dieser Vertrag verlängert und läuft nun bis zum 13. Juni 2023. Im Syndikatskredit sind sogenannte Covenants definiert. Die wesentlichen Covenants sind:
– Eigenkapitalquote > 30 %
– Net Senior Debt/EBITDA < 3.0x
Am 31. Dezember 2019 war der Syndikatskredit zu CHF 44.5 Mio. benutzt (Vorjahr CHF 34.1 Mio.) und alle Covenants eingehalten. Aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise wird der Syndikatskredit ab 2019 als langfristige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen, obwohl die einzelnen Tranchen jeweils eine Laufzeit unter 360 Tage aufweisen. Infolge des im Augenblick schwierigen Marktumfelds sind im nächsten Jahr kaum Rückzahlungen vorgesehen. Die Verlängerung der einzelnen Tranchen ist unter der Voraussetzung, dass die Covenants eingehalten sind bis zum Vertragsende bestätigt.
Auch Kreditverträge, die mit verschiedenen Banken auf bilateraler Basis abgeschlossen wurden, enthalten marktübliche Covenants. Am 31. Dezember 2019 waren alle Covenants eingehalten.
Sollte ein oder mehrere Covenants des Syndikatkredites, des Schuldscheindarlehens oder bilateraler Kredite von der Gruppe oder einzelnen Gesellschaften nicht eingehalten werden, so hätten die Banken das Recht, die Kredite kurzfristig zu künden.
Feintool verfügt insgesamt über CHF 45.5 Mio. (Vorjahr CHF 55.9 Mio.) nicht benutzte, bestätigte Banklinien.
1) Diese Position beinhaltet die Aufnahme verzinliches Fremdkapital von TCHF 13 644 (Vorjahr TCHF 74 800), Rückzahlung verzinslicher Leasingverbindlichkeiten von TCHF 14 674 (Vorjahr TCHF 23 627) sowie Rückzahlung verzinsliches Fremdkapital von TCHF 2 444 (Vorjahr TCHF 53 941).
2) Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 wurden neue Leasingverträge im Wert von TCHF 11 634 angesetzt.
21 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen/übrige Verbindlichkeiten
1) In den Verbindlichkeiten aus Factoring und ABS sind noch nicht weitergeleitete Kundenzahlungen und die korrespondierende Verbindlichkeit zum Continuing Involvement aus dem ABS enthalten. Weitere Informationen zum ABS-Programm sind auf Seite 40 zu finden.
22 Passive RechnungsabgrenzungEN
23 Rückstellungen
Garantierückstellungen decken die geschätzten Kosten aus Garantieleistungen der Konzerngesellschaften ab, die die Gesellschaft aus vertraglichen Gründen oder aus ihrem Verhalten zu decken hat. Der Mittelabfluss erfolgt im Rahmen der Inanspruchnahme der Garantien über maximal 3 Jahre.
Die „übrigen Rückstellungen“ enthalten Rückstellungen für Schrottrückvergütungen, Kundenreklamationen, nicht weitergegebene Preisreduktionen und diverse kleine Positionen. Die erwartete Dauer des Mittelabflusses beträgt 1 bis 2 Jahre.
24 Personalvorsorge
Im Vermögen der Vorsorgeeinrichtungen sind keine eigenen Aktien enthalten (Vorjahr TCHF 0). Der Konzern nutzt Vermögenswerte (Sachanlagen) der Vorsorgeeinrichtungen im Wert von TCHF 6 579 (Vorjahr TCHF 6 619). Die Position „Leistungsorientierte Vorsorgeverpflichtungen“ enthält verschiedene Vorsorgepläne in der Schweiz, Deutschland und Japan. Die Netto-Vorsorgeverpflichtung des Schweizer Planes beläuft sich auf TCHF 51 367 (Vorjahr TCHF 47 329), der deutschen Pläne auf TCHF 10 281 (Vorjahr TCHF 8 739) und des japanischen Planes auf TCHF 866 (Vorjahr TCHF 856). Aufgrund der Wesentlichkeit der Werte werden in der Ziffer 24.3 ff. nur der Schweizer Plan und die deutschen Pläne dargestellt.
Schweizer Plan
Die Mehrheit der Feintool Mitarbeitenden in der Schweiz ist bei der halbautonomen Pensionskasse der Feintool-Gruppe gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Leistungen der Pensionskasse der Feintool-Gruppe übertreffen das Minimum, das im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgeschrieben wird. Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge umfassen Risikobeiträge von 2.2 % und Beiträge altersabhängig von 5.5 %–14.0 % des versicherten Lohnes für Gutschriften auf den individuellen Altersguthaben. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 (M)/64 (F) Jahre. Mitarbeitende haben frühestens nach dem vollendeten 58. Altersjahr das Recht auf eine vorzeitige Pensionierung, wobei der Umwandlungssatz entsprechend der längeren erwarteten Rentenbezugsdauer und der bis zur Pensionierung fehlenden Beitragszahlungen gekürzt wird. Mitarbeitende können ferner die gesamte oder einen Teil der Altersrente in Kapitalform beziehen. Die Höhe der ausbezahlten Rente ergibt sich aus dem Umwandlungssatz, der bei Pensionierung auf das angesparte Altersguthaben des einzelnen Versicherten angewandt wird. Im Berichtsjahr beträgt bei einer Pensionierung im Alter von 65/64 Jahren der Umwandlungssatz 5.6 % (Vorjahr 5.8 %). In den Folgejahren reduziert er sich jährlich um 0.2 %, bis er im Geschäftsjahr 2021 bei 5.2 % angelangt ist. Diese Reglementsanpassung wurde im Geschäftsjahr 2016 beschlossen. Das angesparte Altersguthaben ergibt sich aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträgen, die auf das individuelle Sparkonto jedes einzelnen Versicherten einbezahlt worden sind, sowie aus den auf dem Altersguthaben gutgeschriebenen Zinsen, den Freizügigkeitseinlagen und allfällig freiwilligen Einlagen des Versicherten. Der Zinssatz, mit dem die Altersguthaben verzinst werden, wird jedes Jahr vom Stiftungsrat festgesetzt.
Die Pensionskasse der Feintool-Gruppe hat die Rechtsform einer Stiftung. Der paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gebildete Stiftungsrat ist für die Führung der Stiftung verantwortlich. Die Aufgaben des Stiftungsrats der Pensionskasse sind im BVG und im Reglement der Pensionskasse festgelegt. Gemäss BVG ist eine vorübergehende Unterdeckung gestattet. Der Stiftungsrat muss Sanierungsmassnahmen einleiten, um die Unterdeckung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Gemäss BVG können zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge anfallen, wenn die Pensionskasse eine signifikante Unterdeckung gemäss BVG aufweist (Unterdeckung < 90 % = erhebliche Unterdeckung; hier sind Sanierungsbeiträge unumgänglich). In diesen Fällen werden die Sanierungsbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt; der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50 % der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der Deckungsgrad nach BVG der Pensionskasse der Feintool-Gruppe hat per 31. Dezember 2019 93.6 % betragen (Vorjahr 90.6 %). Der Stiftungsrat ist das zentrale Steuerungs-, Koordinations- und Überwachungsorgan für die Vermögensbewirtschaftung. Das Vorsorgevermögen wird von einem mandatierten unabhängigen Finanzdienstleister verwaltet. Der Stiftungsrat bestimmt die Anlagestrategie und die taktischen Bandbreiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Innerhalb seiner Vorgaben darf der Finanzdienstleister die Vermögenszuteilung – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben betreffend Anlagekategorien und Bandbreiten – vornehmen. Im Geschäftsjahr 2016 hat sich die Stiftungsfirma verpflichtet, zur Sanierung der Pensionskasse der Feintool-Gruppe jährlich – neben den ordentlichen Beiträgen – zusätzlich einen Betrag in Höhe von CHF 1.2 Mio. zuzuführen, bis ein Deckungsgrad von 100 % erreicht wird.
Deutsche Pläne
Bei den deutschen Plänen handelt es sich einerseits um
Danach besteht im Wesentlichen ein Anspruch auf lebenslänglich zu zahlende Vorsorgeleistungen bei Eintritt des Vorsorgefalls Alter, Invalidität und/oder Tod. Die Höhe der monatlichen Anwartschaft auf Altersrente beläuft sich nach Erreichung des Rentenalters ab Vollendung des 65. Lebensjahres, frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres, auf 50 % des auf den Monat heruntergebrochenen ruhegehaltsfähigen Jahreseinkommens; dem festen Jahreseinkommen zum Eintrittszeitpunkt des Vorsorgefalles entsprechend.
Japanischer Plan
Beim japanischen Plan sind alle Mitarbeitenden eingeschlossen, welche 3 Jahre und mehr in der Unternehmung arbeiten. Anrecht auf Leistung hat, wer das 60. Lebensjahr erreicht hat.
Die erwarteten Beitragszahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen für das folgende Geschäftsjahr betragen CHF 5.5 Mio. an Arbeitgeberbeiträgen und CHF 3.1 Mio. an Arbeitnehmerbeiträgen.
Schweizer Plan
Die Anlage des Planvermögens wird innerhalb der vorgegebenen Strategie durch eine „AAA geratete“ Bank durchgeführt. Dabei gelten die folgenden Grenzen für die Anlage:
Währungen werden gegenüber CHF abgesichert. Mit Ausnahme einer direkt gehaltenen Immobilie werden alle Anlagen an einer öffentlichen Börse gehandelt.
Deutsche Pläne
Bei den deutschen Plänen gibt es eine Rückdeckungsversicherung, in welcher die Vorsorgeverpflichtung abgedeckt ist. Im Planvermögen wird das Vermögen aus der Versicherung ausgewiesen.
Am 31. Dezember 2019 betrug die gewichtete Vorsorgeverpflichtungsdauer des Schweizer Planes 15.3 Jahre (Vorjahr 14.4 Jahre) und der Deutschen Pläne 19.2–19.8 Jahre (Vorjahr 18.3–19.4 Jahre). Feintool wendet für die Annahmen der Lebenserwartung die Sterbetafel BVG 2015 G in der Schweiz und Heubeck in Deutschland an.
25 Eigenkapital
Per 20. September 2018 schloss die Feintool-Gruppe eine Kapitalerhöhung ab. Aus dieser Transaktion flossen Feintool 451 871 neue Aktien mit einem Nennwert von je CHF 10 zum Transaktionspreis von je CHF 112.50 zu.
Das bedingte Kapital von 55 750 Namenaktien zu je nom. CHF 10 wurde gemäss Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Juli 1998 zur Abgeltung der Anrechte gemäss Mitarbeiterbeteiligungsplan geschaffen.
Das am 19. April 2016 geschaffene „genehmigtes Kapital“ in der Höhe von höchstens CHF 6 000 000 durch Ausgabe von maximal 600 000 neuen Aktien zu je CHF 10 Nennwert ist am 19. April 2018 verfallen. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 24. April 2018 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, bei Bedarf genehmigtes Kapital in der Höhe von höchstens CHF 6 000 000 durch Ausgabe von maximal 600 000 neuen Aktien zu je CHF 10 Nennwert zu schaffen. Die neuen Aktien sind voll zu liberieren. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht zu beschränken oder auszuschliessen. Die Ausgabe der Aktien kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Die Ermächtigung ist auf zwei Jahre befristet. Am 24. April 2020 wird das genehmigte Aktienkapital verfallen. Per 20. September 2018 wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung 451 871 neue Aktien à nom. CHF 10 ausgegeben. Die Aktien wurden vollumfänglich aus dem „Genehmigten Aktienkapital“ entnommen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 5 000 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 55.17 (Vorjahr 19 909 zum Durchschnittskurs von CHF 103.55) gekauft und 12 447 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 66.09 (Vorjahr 9 174 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 108.05) für den Aktienplan Gruppenleitung verkauft. Die eigenen Aktien sind insbesondere für Vergütungen an das Management reserviert.
26 Aktienbezogene Vergütungen
Als Bestandteil des Bonus wurden dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und dem weiteren Kader für das Geschäftsjahr 12 447 Aktien (Vorjahr 8 763) zum Transaktionswert von insgesamt TCHF 748 (Vorjahr TCHF 723) zugeteilt. Davon wurden 5 000 Aktien im Januar 2020, 5 619 Aktien im Dezember 2019 und 1 828 Aktien im August 2019 übertragen. Sämtliche Aktien wurden aus dem Eigenbestand übertragen und sind direkt in das Eigentum der Empfänger übergegangen.
27 Ausserbilanzgeschäfte/Eventualverbindlichkeiten
Bei den Verpflichtungen mit Eventualcharakter handelt es sich um erhaltene Fördermittel, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Bei Verletzung dieser Bedingungen besteht das Risiko, dass die Fördermittel oder ein Teil davon zurückbezahlt werden müssen.
An einigen Standorten besitzt Feintool Liegenschaften, die entweder verunreinigt sind oder als Verdachtsflächen gelten. Feintool befreit diese Grundstücke – unter Aufsicht der lokalen Behörden – von den entsprechenden Umweltbelastungen. Aufgrund heutiger Beurteilung haben diese Aktivitäten keinen wesentlichen Einfluss auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe.
An einem Standort in der Schweiz klagte ein Nachbar gegen übermässige Lärmemissionen einer Fabrikationsstätte. Feintool prüft zur Zeit – gemeinsam mit den zuständigen Behörden – bauliche und organisatorische Anpassung mit dem Ziel die Auswirkungen der Emissionen zu verringern. Feintool geht davon aus, dass diese Anpassungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben werden.
Zum Berichtszeitpunkt ist Feintool in keine weiteren wesentlichen gerichtlichen Verfahren involviert. Auseinandersetzungen in Bezug auf Produkthaftung, Werbetätigkeit, Arbeitsrecht und missbräuchliche Kündigungen, Kartellrecht, Handel mit Wertschriften, Verkaufs- und Marketingpraktiken, Gesundheit und Sicherheit, Forderungen im Umwelt- und Steuerbereich, zu staatlichen Ermittlungen sowie zum Urheberrecht sind jedoch jederzeit möglich. Infolge solcher Verfahren könnten beträchtliche Ansprüche an Feintool gestellt werden, die möglicherweise nicht durch Versicherungen gedeckt sind. Zur Zeit sind keine Sachverhalte bekannt, welche nach Auffassung von Feintool einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnten.
28 Eigentumsbeschränkungen für eigene Verpflichtungen
29 Gesamtwirtschaftliche Risiken
Laufend wachsender Protektionismus mit steigenden Zöllen, die Veränderung der Rohstoff- und Energiepreise sowie die anhaltend hohen aussenwirtschaftlichen Ungleichgewichte bergen Risiken für die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft. Die genannten Faktoren könnten zu einer Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums führen. Die inhärenten Unsicherheiten verursachen stärkere Wechselkursveränderungen, insbesondere einem Fortdauern der Euro-Schwäche. Aus den beschriebenen Szenarien könnten sich für Feintool erhebliche Belastungen ergeben.
Management von Finanzrisiken
Das finanzielle Risikomanagement basiert auf den vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung bewilligten Richtlinien. Die Grundsätze des Risikomanagements, sowie die angewandten Prozesse werden regelmässig überprüft, um Veränderungen im Marktumfeld sowie in der Tätigkeit von Feintool zu berücksichtigen.
Die Richtlinien beinhalten neben den Vorgaben für das allgemeine finanzielle Risikomanagement auch solche für spezifische Bereiche des Managements von Liquiditäts-, Zins-, Fremdwährungs- und Kreditausfallrisiken, für die Verwendung derivativer Finanzinstrumente, die Kapitalbeschaffung sowie die Anlagepolitik von überschüssiger Liquidität. Die Kapitalbeschaffung für die Gruppe wird zentral gesteuert.
Liquiditätsrisiken
Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, dass die Feintool-Gruppe zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, ihren ordnungsmässigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und in vollem Umfang nachzukommen. Feintool hat sicherzustellen, dass die Zahlungsverpflichtungen der Gruppe jederzeit erfüllt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn entweder genügend Mittel aus dem operativen Cashflow erwirtschaftet werden oder aber die fehlenden Finanzmittel an den Finanzmärkten oder bei Bankinstituten aufgenommen werden können. Das Management der Feintool-Gruppe erachtet eine operative Liquiditätsreserve von einem Monatskostenblock der Feintool-Gruppe (ca. CHF 25 Mio.) als adäquat. Diese Liquiditätsreserve kann auch mittels unbenützter Kreditlimiten sichergestellt werden. Das Management erhält periodisch – mindestens monatlich – einen Liquiditätsstatus und eine Liquiditätsvorschau auf Gruppenebene, um einen Überblick über die Liquiditätsverhältnisse zu erhalten.
Feintool besitzt einen Syndikatskredit in Höhe von CHF 90 Mio. (Vorjahr CHF 90 Mio.), ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 65 Mio. (Vorjahr EUR 65 Mio.), bilaterale Bankkredite und mehrere Leasing- bzw. Miet-/Kaufverträge (mehr Details dazu sind in Ziffer 20).
Der Syndikatskredit, das Schuldscheindarlehen sowie die bilateralen Kreditverträge enthalten marktübliche Covenants, insbesondere
Sollten diese Covenants von der Gruppe oder einzelnen Gesellschaften nicht eingehalten werden, so hätten die Banken das Recht, die Kredite kurzfristig zu künden. Per 31. Dezember 2019 sind alle Covenants eingehalten. Per 31. Dezember 2019 verfügt Feintool über CHF 45.5 Mio. (Vorjahr CHF 55.9 Mio.) nicht benutzte, bestätigte Banklimiten.
1) Ohne Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, Anzahlungen Dritter und ausstehende Umsatzsteuerverpflichtungen.
2) Ohne Abgrenzung Saläre, Bonus und Überzeiten sowie ausstehende Inbetriebsetzungen, andere noch zu erbringende Leistungen für Kundenaufträge und Steuerabgrenzungen.
3) Die Kontraktwerte der Devisentermingeschäfte betragen per 31. Dezember 2019 TCHF 12 344 (Vorjahr TCHF 14 062).
Zinssatzrisiken
Zinssatzrisiken können infolge steigender Zinsen auf Schulden respektive sinkender Zinsen auf Guthaben einen negativen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ausüben. Ferner können Zinssatzänderungen einen Einfluss auf die Marktwerte der zugrunde liegenden Finanzinstrumente haben. Je nach erwarteter Entwicklung des Zinsniveaus finanziert sich Feintool mit festen oder variablen Zinssätzen. Zurzeit bestehen die Finanzverbindlichkeiten aus dem Schuldscheindarlehen mit fixen Zinsen, die Bankkredite etwa zur Hälfte mit fixen und zur Hälfte mit variablen Zinsen und die Leasingverbindlichkeiten mit fixen Zinsen, festen Laufzeiten und laufender Amortisationen. Das Zinssatzmanagement erfolgt grundsätzlich zentral, um die Effekte aus Zinssatzänderungen auf das Finanzergebnis zu begrenzen.
Eine Erhöhung des variablen Zinssatzes um 0.5 % würde einen negativen Einfluss auf das Ergebnis vor Steuern von TCHF 384 haben.
Fremdwährungsrisiken
Feintool ist aufgrund ihrer geografischen Diversifikation einem Wechselkursrisiko, insbesondere gegenüber dem Euro (EUR), dem amerikanischen Dollar (USD), dem chinesischen Yuan (CNY), dem japanischen Yen (JPY) sowie der tschechischen Krone (CZK) ausgesetzt. Wechselkursänderungen können einen Einfluss auf die Marktwerte von bestehenden Finanzinstrumenten haben und insbesondere die erwarteten zukünftigen Cashflows beeinflussen. Die Gruppe ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursänderungen soweit als möglich durch natürliches Hedging auszugleichen. Dabei wird versucht, dass die Kosten in der gleichen Währung verursacht werden wie die daraus resultierenden Erträge. Die auf Gruppenstufe resultierenden Überschüsse (insbesondere EUR) und Nachfragen (insbesondere CHF) in den verschiedenen Währungen werden zentral koordiniert. Bei Bedarf wird die Nettoposition der wichtigsten Fremdwährungen über einen Zeitraum von in der Regel sechs bis zwölf Monaten abgesichert.
In der folgenden Sensitivitätsanalyse wird das Fremdwährungsrisiko der Feintool-Gruppe kalkuliert. Die Tabelle zeigt die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, wenn die Fremdwährungen gegenüber dem CHF 5 % schwächer gewesen und gleichzeitig alle anderen Variablen unverändert geblieben wären.
Übrige Marktrisiken
Die Marktwerte der Finanzinstrumente können sich aufgrund von Wechselkursen, Zinssätzen oder einer veränderten Bonität verändern und somit einen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage der Gruppe haben. Feintool ist bestrebt, durch eine ausgewogene Finanzierungs- und Vermögensstruktur den Nettoeinfluss der Marktrisiken zu minimieren.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden eingesetzt, um bestehende Zinssatz- oder Wechselkursrisiken zu minimieren. Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte im Anhang weisen die aktuellen Marktwerte aus. Die ebenfalls dargestellten Kontraktvolumen informieren über die Höhe der eingegangenen Derivative.
Kapitalstruktur
Im Rahmen der Kapitalbewirtschaftung ist es das Ziel des Konzerns, die laufenden finanziellen Bedürfnisse zur Unternehmensfortführung sicherzustellen und die notwendigen Mittel zur Erreichung der Ziele der Gruppe bereitzustellen, um damit Mehrwerte für die Aktionäre und andere Interessengruppen zu generieren und eine kostengünstige und risikooptimierte Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten. Die Gruppe überwacht die Kapitalstruktur unter anderem mit den Kennzahlen „Eigenkapitalquote“ und „Nettofinanzschulden“. Zusätzlich werden im Rahmen des Schuldscheindarlehens sowie des Bankenkonsortialvertrages die wesentlichen Covenants (Eigenkapitalquote, Senior Net-Debt/EBITDA) überwacht.
Die Eigenkapitalquote berechnet sich aus dem Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme. Die Nettofinanzschulden berechnen sich aus dem kurz- und langfristig verzinslichen Fremdkapital abzüglich der flüssigen Mittel.
Es ist das Ziel der Gruppe, dass die Eigenkapitalquote mindestens 40 % beträgt. Beim Net-Debt/EBITDA-Ratio wird ein Wert kleiner 1 angestrebt. Die finanzielle Berichterstattung (auf Seite 24) enthält Kommentare zu diesen Kennzahlen. Feintool verfolgt zudem eine Dividendenpolitik mit dem Ziel, ca. 30 % des erwirtschafteten konsolidierten Jahresergebnisses den Aktionären in Form einer Dividende auszuschütten.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko der Feintool-Gruppe entspricht jeweils dem Buchwert der erfassten Finanzaktiven mit Ausnahme der Finanzgarantien. In diesem Fall entspricht der garantierte Betrag dem Kreditrisiko.
Kreditausfallrisiken
Kreditausfallrisiken ergeben sich aus dem Risiko, dass die Gegenpartei ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Konzerngesellschaften nicht nachkommen kann. Durch eine Vermeidung von Klumpenrisiken und eine Konzentration der Finanzanlagen auf erstklassige Gegenparteien sollten grössere Kreditausfälle vermieden werden können. Feintool ist schwergewichtig im Automobil-Bereich tätig. Dadurch hat Feintool per Definition ein auf dieses Marktsegment bezogenes Risiko aus ihrer operativen Tätigkeit. Bei den normalen Kundenguthaben erfolgt eine laufende Überwachung der ausstehenden Forderungen im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung der Konzerngesellschaften an die Zentrale. Per 31. Dezember 2019 beträgt das gesamte Ausfallrisiko TCHF 125 202 (Vorjahr TCHF 129 882). Feintool erzielt mit einem Kunden 18.4 % (Vorjahr 17.2 %) des Gruppenumsatzes. Der Ertrag fällt in allen Segmenten an. Mit den übrigen Kunden beträgt der Anteil jeweils weniger als 12.3 % (Vorjahr 12.8 %).
Die Feintool-Gruppe führt ihre Bankgeschäfte ausschliesslich mit national und international renommierten Banken, die ein Rating BBB oder besser aufweisen. Sie legt die Art der Geschäfte fest, die die Tochtergesellschaften bei den Banken tätigen dürfen.
30 Finanzinstrumente
Die Buchwerte weichen nicht wesentlich von den Marktwerten ab.
1) Ohne Abgrenzung für Commitment Fees, Vorleistungen für Kundenaufträge, Pachtvertrag, vorausbezahlte Versicherungsprämien und Steuerabgrenzungen.
2) Ohne Abgrenzung Saläre, Bonus und Überzeiten sowie ausstehende Inbetriebsetzungen, Steuerabgrenzungen und andere noch zu erbringende Leistungen für Kundenaufträge.
30.3 Hierarchie der Marktwerte
Feintool hat Finanzinstrumente zum Marktwert bewertet und verwendet folgende Hierarchien für die Bestimmung des Marktwertes:
Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Input-Daten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeiten herangezogenen Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Feintool verfügt lediglich über Finanzinstrumente auf Hierarchiestufe 2 in Höhe von netto TCHF 159 (Vorjahr TCHF 56).
Die Währungsinstrumente betreffen hauptsächlich Absicherungen von Fremdwährungsrisiken in Euro. Die Laufzeiten der Devisentermingeschäfte betragen wenige Monate.
31 Nahestehende Personen
31.1 Entschädigungen an Verwaltungsrat und Management
Die Entschädigungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden durch das Nomination and Compensation Committee festgelegt und durch den Gesamtverwaltungsrat genehmigt. Die Summe aller Entschädigungen (ohne steuerlich akzeptierte Spesenentschädigungen), namentlich Honorare, Saläre, Gutschriften, Bonifikationen und Sachleistungen, die während des Geschäftsjahres ausgerichtet wurden und direkt oder indirekt den Verwaltungsratsmitgliedern und der Geschäftsleitung zugutekamen, betrug insgesamt TCHF 2 672 (Vorjahr TCHF 2 605).
1) Inkl. Sachleistungen
2) Zuteilung einer vorbestimmten Anzahl Aktien für den Verwaltungsratspräsidenten. Sie haben eine Sperrfrist von 5 Jahren. Die Bewertung entspricht dem Kurswert im Zeitpunkt der Zuteilung. Die Übertragung der Aktien für das Geschäftjahr 2019 erfolgte am 3. Januar 2020. Für die Geschäftsleitung besteht ein fixer Anspruch in Franken. Die Entschädigung erfolgt in Aktien. Die Anzahl bemisst sich nach dem Durchschnittskurs Oktober/November. Sie haben eine gestaffelte Sperrfrist zwischen 1 bis 4 Jahren. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Dezember.
32 Bedeutende Aktionäre
1) Die Meldung vom 15.07.2013 umfasste 400 285 Aktien oder 8.97 % des entsprechenden Aktienkapitals. Nach der Kapitalerhöhung vom 20. September 2018 entsprechen 400 285 Aktien einem Kapitalanteil von 8.14 %.
33 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
34 Freigabe der Konzernrechnung
Der Konzernabschluss wurde vom Verwaltungsrat am 2. März 2020 zur Veröffentlichung freigegeben und wird der Generalversammlung vom 30. April 2020 zur Genehmigung vorgelegt.