GESCHÄFTSBERICHT 2019

7 KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN

7.1 Angebotspflicht

Bei der Feintool International Holding AG entspricht die Angebotspflicht den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen nach Artikel 32 BEHG. Es besteht weder eine Opting-out- noch eine Opting-up-Bestimmung in den Statuten.

7.2 Kontrollwechselklauseln

Es sind keine Kontrollwechselklauseln zugunsten des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder anderer Kader der Gesellschaft vereinbart.

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