
7 KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN
7.1 Angebotspflicht
Bei der Feintool International Holding AG entspricht die Angebotspflicht den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen nach Artikel 32 BEHG. Es besteht weder eine Opting-out- noch eine Opting-up-Bestimmung in den Statuten.
7.2 Kontrollwechselklauseln
Es sind keine Kontrollwechselklauseln zugunsten des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder anderer Kader der Gesellschaft vereinbart.